Erbschleicherei :Angriff auf den letzten Willen

Es kann überall passieren: Auf einmal werden von betagten, häufig allein lebenden Menschen Darlehen gewährt und Vorsorgevollmachten widerrufen. Und nach dem Tod von Opa oder Oma stellt sich heraus, dass das Testament ganz anders aussieht, als die Angehörigen es angenommen und erhofft haben.
In Deutschland sind das keine Randerscheinungen. „Der Erbschleicher von heute findet sich in allen gesellschaftlichen Bereichen und Berufsschichten“, sagt die Düsseldorfer Fachanwältin Carola Einhaus gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Jemand erkennt, dass ein anderer Geld hat und schwach ist.“ Dann seien Erbschleicherinnen und Erbschleicher präsent und kümmerten sich: „Sie sind gekommen, um zu bleiben.“
Auch Familienmitglieder können ins Spiel kommen: Kinder grenzen Geschwister aus, reden diese bei den Eltern oder Elternteilen schlecht. „Kinder, die weiter entfernt wohnen, kommen irgendwann gar nicht mehr, weil sie meinen, der Vater wolle sie nicht mehr sehen. Ich habe Fälle, bei denen diese Kinder mit Hilfe eines Anwalts vom Hof gejagt werden“, berichtet Einhaus.
Beim Erben und Verschenken geht es um riesige Beträge. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin schätzt, dass bundesweit jährlich Vermögen mit insgesamt rund 300 bis 400 Milliarden Euro übertragen werden.
Erbschleicherei ist nicht strafbar
Über den Anteil, den Erbschleicher zum Nachteil von anderen erlangen, kann Fachleuten zufolge nur spekuliert werden. Erbschleicherei gilt zwar als unmoralisch, ist aber per se nicht strafbar und kein juristischer Tatbestand. Falls Delikte wie Betrug oder Urkundenfälschung ins Spiel kommen, können aber Polizei und Gerichte eingeschaltet werden.
In München bietet Schwester Bernadette Brommer schon seit Langem Gespräche und emotionalen Halt für Betroffene an. Die zierliche Ordensfrau führt im Kampf gegen die Erbschleicherei die Anlaufstelle „mysisteract“. Deren Motto lautet: „Vorsorge ohne Missbrauch“.
„Inzwischen ist das Problem so groß geworden, dass ich den Ansturm allein nicht mehr bewältigen kann“, erklärt sie allerdings. Mitstreiter stehen Schwester Bernadette inzwischen zur Seite. „Rechtsberatung leisten wir nicht“, heißt es deutlich auf der Internetseite der Initiative.
Juristische Begriffe richtig verstehen
Denn die Materie ist kompliziert; im Gesetzbuch tauchen gewöhnungsbedürftige Begriffe auf. Dazu gehört der „Erblasser“ – das ist die Person, deren Vermögen an Erben übergeht. Diesem Menschen, der etwas weitergibt, steht die sogenannte Testierfreiheit zu. Er hat also grundsätzlich das letzte Wort über seinen Nachlass.
Ernsthafte Fragen können aber dennoch auftauchen, wie Juristin Einhaus erfahren hat. Zwar sei nichts dagegen zu sagen, dass die Person, die etwas übertrage, anders entscheide als von den Kindern erwartet. „Wenn der Erblasser aber verfügt, weil der unbotmäßig beeinflusst wurde, dann hört es für mich auf.“
Ist es nicht eine Gratwanderung, so etwas zu beurteilen? „Absolut“, antwortet die resolute Erbrechtlerin. Sie sieht es als einen Fortschritt an, dass inzwischen mehr Fälle vor Gericht verhandelt werden: Bei diesen rechtlichen Auseinandersetzungen gehe es darum, eine Verfügung, die nicht dem Willen des Erblassers entspricht, unwirksam zu machen.
Erbschleicherei kann erst zum Zuge kommen, wenn es eine Lücke gibt: Der Mensch, der etwas vererbt, ist in irgendeiner Form allein. Familien komme auch deshalb eine besondere Verantwortung zu. „Kümmern Sie sich um Ihre Eltern, sonst tun es andere“ –das rät Rechtsexpertin Einhaus.