Suizidbeihilfe:Weitere Debatte gefordert

Die Suizidbeihilfe bleibt in Deutschland weiterhin ungeregelt, allerdings soll die Vorbeugung gestärkt werden. Keiner der beiden Gesetzentwürfe zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung fand im Bundestag die notwendigen Mehrheit. Mit 688 von 693 Abgeordneten sprach sich aber eine überwältigende Mehrheit für eine Stärkung der Prävention aus.
Umstände genauer festlegen
Grundsätzlich ist der Suizid in Deutschland nicht verboten und ebenso wenig die Beihilfe. Die Gesetzentwürfe von zwei Abgeordnetengruppen aus verschiedenen Fraktionen wollten aber genauer festlegen, wer unter welchen Umständen ein tödliches Mittel verschrieben bekommen darf, und vulnerable Gruppen vor Missbrauch schützen.
Zunächst lehnte das Parlament einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen ab. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung, wie sie Sterbehilfevereine anbieten, grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt nur 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
Wir als Kirche treten weiterhin gegen aktive Sterbehilfe ein.
Statement Bischof Ackermann und Benedikt Welter
Der angenommene gemeinsame Antrag beider Abgeordnetengruppen zur Stärkung der Suizidprävention verweist darauf, dass sich 2021 insgesamt 9215 Menschen das Leben nahmen. Er fordert die Bundesregierung auf, bis in einem Jahr einen Gesetzentwurf und eine Strategie für die Suizidprävention vorzulegen. Die Regelung solle unter Einbeziehung etwa der Telefonseelsorge und sozialpsychiatrischer Dienste einen bundesweiten Suizidpräventionsdienst etablieren.
Rechtssicherheit notwendig
Auch Religionsvertreter mahnten eine Weiterführung der Debatte an. Es müsse dringend für Rechtssicherheit gesorgt und weiterhin eine Normalisierung der assistierten Selbsttötung verhindert werden, hieß es. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein Schutzkonzept, das die „Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten“ solle.
In einer gemeinsamen Stellungnahme des Trierer Bischofs Dr. Stephan Ackermann sowie des Vorsitzenden des Diözesan-Caritasverbandes Trier, Benedikt Welter, heißt es: „Auch in katholischen Einrichtungen sind die Mitarbeitenden immer wieder mit dem Wunsch nach einem begleiteten Suizid konfrontiert. Zusammen mit den Trägern zahlreicher katholischer Gesundheits- und Sozialeinrichtungen im Bistum Trier weisen die katholische Kirche und ihre Caritas seit Jahren auf die wachsende Bedeutung der Hospize und die Notwendigkeit des Ausbaus der palliativen Versorgung hin. Wir als Kirche treten weiterhin gegen aktive Sterbehilfe ein. Dazu gehört auch die Ablehnung von organisierter oder geschäftsmäßiger Assistenz zum Suizid.“
Man sehe den Staat in der Pflicht, die Suizidprävention gezielt zu stärken. „Deshalb begrüßen wir das Vorhaben des Parlaments, die Suizidprävention gesetzlich zu stärken. Hilfe zur Unterstützung in kritischen Lebens- und Krankheitssituationen muss leichter sein als Hilfe zur Selbsttötung.“ Dies erfordere entsprechende Strukturen und Finanzierung. Das gelte auch für den Ausbau hospizlicher und palliativer Angebote.