Bestattungsrecht:Reform nicht "durchpeitschen"

Der letzte Abschied von geliebten Menschen ist meist ein hochemotionaler Prozess – und die gesetzlichen Regeln für Bestattungen sollen in Rheinland-Pfalz umfassend liberalisiert werden. Die CDU warnt die Ampel-Regierung des Landes davor, die angestrebte Reform „durchzupeitschen“. Es gebe derzeit „keine Not, das Bestattungsgesetz vor der Landtagswahl“ zu beschließen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph Gensch. Nach der Sommerpause beginnt die heiße Wahlkampfphase.
Würde und Pietät stünden vor Schnelligkeit der Reform des Bestattungsrechts, betonte die CDU auf Anfrage der KNA. „Nicht in jedem Bereich brauchen wir das ,modernste‘“, entgegnete Gensch. Mit einer Abschaffung der Friedhofspflicht würde die Landesregierung mittelfristig die Friedhöfe selbst abschaffen. Der Gesetzesentwurf sei nicht der allergrößte Wurf, wie der „große Aufschrei fast aller betroffenen Verbände und Institutionen, nicht zuletzt der Kirchen“ zeige.
Bistum Trier: Noch einmal Positionen abwägen
Mit den geplanten Regeln soll es möglich sein, auch Flussbestattungen in Rhein und Mosel anzubieten – und aus der Asche Verstorbener Schmuck zu machen. Experten des Bistums Trier äußerten sich skeptisch über die politische Eile. Die Reform ein Jahr zu verschieben, könne Zeit geben, um noch einmal unterschiedliche gesellschaftliche Positionen abzuwägen, sagte Bistumsreferent Stefan Nober dem „Paulinus“. Inhaltlich gebe es durchaus Verbesserungen. So begrüßte er Änderungen für Sternenkinder – also von Kindern, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind. Ähnlich klingt es aus dem Bistum Mainz. Die bisherigen Fristen des Gesetzgebungsverfahrens ließen eine „breite, öffentliche Meinungsbildung nicht wirklich zu“, teilte die Bevollmächtigte des Mainzer Generalvikars, Stephanie Rieth, mit. „Die langfristige Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen an einem solchen Wandel wäre eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst große Akzeptanz eines solchen Gesetzes.“ Rieth warnte davor, den Friedhof als öffentlich zugänglichen Trauerort zu schwächen.
„Mehr Zeit würde helfen, um die zahlreichen noch offenen Fragen zu klären und so den Gesetzestext zu präzisieren“, erklärte auch die Pressestelle des Bistums Speyer auf Anfrage mit Verweis auf eine katholische Arbeitsgruppe, die sich mit dem Vorhaben befasst. „Im neuen Bestattungsgesetz erhalten die sich verändernden und zum Teil erschwerten Trauermöglichkeiten kaum Beachtung.“
Gemeinsames Gedenken verliert an Bedeutung
Das gemeinsame Gedenken verliere durch die Reform an Bedeutung, da Personen nach dem Tod einfach „verschwinden“ könnten. Zudem sei die Totenruhe nicht mehr nachvollziehbar gesichert. Auf Zustimmung trifft die Erweiterung der Bestattung von Sternenkindern oder die Beisetzung in anderen Ortsgemeinden, wenn dort Angehörige wohnen.
Der Beauftragte der evangelischen Kirchen, Kirchenrat Wolfgang Schumacher, bezeichnete auf Anfrage der KNA die Reform des Gesetzes als notwendig und verwies auf Neuregelungen zu Ehrengräbern, Sternenkindern und Tuchbestattungen. „Unser Hauptkritikpunkt besteht in der Absicht des Gesetzentwurfs, zentrale Teile der Friedhofs- und Bestattungspflicht aufzuheben.“ Alle neuen Bestattungsformen hätten immanent die Problematik, dass es dann keinen öffentlich zugänglichen Ort für Trauer und Gedenken mehr gäbe.