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Suizidassistenz:Leben ist kostbares Geschenk

„Recht auf Leben – Recht auf Sterben? Zur aktuellen Diskussion um Suizidassistenz und Tötung auf Verlangen“ – zu einem wissenschaftlichen Symposium über dieses Thema hatten Theologische Fakultät und Universität Trier eingeladen.
Über Für und Wider zum Thema Assistierter Suizid diskutieren (von links) Prof. Andreas Euler, Prof. Robert Roßbruch, Ruth Krell, Prof. Carina Dorneck und Prof. Johannes Brantl.
Datum:
17. Feb. 2026
Von:
Rolf Lorig

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Trier. Bischof Dr. Ackermann brachte es auf den Punkt: „Hier ist ja richtig was los!“ Ein Satz, den Unipräsidentin Eva Martha Eckkrammer in ihrer Begrüßung aufgriff. Das große Interesse wundere sie nicht. „Kann ein Thema näher am Menschen sein als die Frage um das Leben und das Sterben?“ 

Eckkrammer machte deutlich, dass dieses Thema seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 26. Februar 2020 in aller Munde ist. Damals hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass jeder Mensch einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Hilfe zur Selbsttötung hat, solange er freiverantwortlich entscheide. 

Ein Urteil, das die Gesellschaft spaltet. Ein Suizid ist laut Ansicht von Theologen ein Verstoß gegen Gottes Gebot „Du sollst nicht töten“. Was Prof. Dr. Johannes Brantl, Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie, zu der Frage führte: „Wie stabil oder fragil ist in dieser Frage die Selbstbestimmung, die ein wesentlicher Kern in der Urteilsfindung war?“ Gleichzeitig müsse man die Ursachen betrachten, die zu einer assistierten Selbsttötung führen. Ängste und Befürchtungen seien in der Regel ausschlaggebend. Emotionen, die ein Bild unserer Gesellschaft spiegeln, in der Pflege oder schwere Krankheiten keinen Platz haben. 

Suizid habe es schon immer gegeben, sagte Brantl und verwies  auf Goethes „Das Leiden des jungen Werther“, nach dessen Erscheinen es eine Suizidwelle unter jungen Männern gab. Heute seien es vor allem Frauen, die freiwillig aus dem Leben scheiden. Der Theologe verurteilte die Entscheidung nicht, gab aber zu bedenken, dass es auch in der letzten Phase des Lebens wichtige Ereignisse und Erfahrungen geben könne. Grundsätzlich gehe es darum, eine lebensbejahende Grundhaltung zu vermitteln.

Eine These, der sich Ruth Krell, Vorsitzende des Hospiz-Vereins Trier, anschloss. Für den Verein habe sich nach dem Urteil die Frage gestellt, wie man sich in seiner Arbeit positioniere. Nach ausgiebigen Gesprächen distanziere man sich vom assistierten Suizid, negiere aber nicht das Problem. Vielmehr wolle man mit Betroffenen in Gesprächen bleiben und Alternativen aufzeigen.

Der juristischen Seite wandte sich Dr. Carina Dorneck, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier,  zu. Mit dem Urteil, das selbst unter Juristen unterschiedlich aufgenommen wurde, seien längst nicht alle Stolpersteine ausgeräumt. Dorneck wies auch darauf hin, dass sich das ärztliche Ethos gewandelt habe, der Willen des Patienten oberstes Gebot sei.

Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Koblenz, erklärte, bei der DHGS sei es gängige Praxis, dass bei dem Gespräch mit dem Patienten neben einem Arzt auch ein Jurist anwesend sei und das Gespräch protokolliert werde. Zudem zeige man medizinische Alternativen auf, anhand derer eine objektive Willensentscheidung getroffen werden könne.  

Was die Gesprächsteilnehmer sich für die Zukunft wünschen, wollte Moderator Prof. Dr. Walter Andreas Euler abschließend wissen. Dass jeder Arzt, der es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, dem Patienten bei seinem letzten Wunsch als Helfer zur Seite stehen würde, damit es keiner Sterbehilfe-Organisationen mehr bedarf, so Prof. Dr. Roßbruch. Für Ruth Krell sollte die klassische Hospiz-Arbeit in der palliativmedizinischen Versorgung weiter vorangetrieben werden. Prof. Dorneck sprach sich klar für die eigene Entscheidung des Menschen aus, die jeder respektieren solle. Und Prof. Brantl zitierte Franz Müntefering: „Das Leben ist kostbar, es ist ein großes Geschenk, nimm so viel davon, wie du kannst, und geh nicht beiseite …“