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Bestattungsgesetz:Kirchen sind skeptisch

Rheinland-Pfalz plant ein liberales neues Bestattungsrecht. So könnten künftig Angehörige die Asche Verstorbener mit nach Hause nehmen. Auch Flussbestattungen sind vorgesehen. Doch der Entwurf ist umstritten.
Eine Frau in liturgischem Gewand geht hinter einem Sarg her
Datum:
2. Juli 2025
Von:
KNA/bip

Skeptisch blicken die beiden großen Kirchen auf das geplante neue Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz, das laut Landesregierung das modernste in Deutschland werden soll. Das Verstreuen von Asche in freier Natur, die Aufbewahrung zu Hause sowie die Verarbeitung eines Teils der Asche zu Schmuck werden in einer Stellungnahme des Katholischen Büros Mainz kritisiert, die der Landtag Ende Juni veröffentlichte.

Das Katholische Büro ist das gemeinsame Kommissariat der katholischen Bischöfe in Rheinland-Pfalz. In dem 25-seitigen Papier heißt es zudem, dass die neuen Bestattungsformen grundlegende Aspekte des christlichen Totengedenkens vermissen ließen. Laut den geplanten Regeln sollen unter anderem Flussbestattungen in großen Flüssen möglich sein. Erlaubt wäre auch, Teile der Asche eines Verstorbenen zu einem Diamant-Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen oder ein genehmigtes Ausbringen der Asche außerhalb des Friedhofs.

Aus Sicht der Kirche zeigt sich darin eine „problematische Stärkung anonymer Formen“ der Bestattung.

Bistümer loben Sternenkinder-Änderung

Positiv sehen die Bistümer die Aufnahme der Tuchbestattung, wie sie vor allem bei Muslimen üblich ist. Die Änderungen bei der Bestattung von Sternenkindern, also von Kindern, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind, seien zu begrüßen. So sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, ein Kind zusammen mit einem Elternteil beizusetzen, falls beide gemeinsam oder kurz hintereinander gestorben sind. Es ist geplant, das Gesetz in den kommenden Monaten abschließend zu beraten und zu beschließen.

Die vorgesehene Frist des Gesetzgebungsverfahrens reicht aber aus Sicht der katholischen Kirche für eine öffentliche Meinungsbildung in breiter Form nicht aus. Die katholische Kirche sieht „das Risiko einer möglichen Beschädigung der gemeinsamen Trauerkultur“.

Das bisherige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz gilt seit etwa 40 Jahren. Neben der katholischen Kirche haben auch weitere Institutionen und Experten Stellungnahmen eingereicht. Große Teile des Gesetzes seien kritikwürdig, hält auch der Beauftragte der evangelischen Kirchen, Kirchenrat Wolfgang Schumacher, fest. Er sieht den dringenden Bedarf einer „grundlegenden und breit angelegten Diskussion und Überarbeitung“ des Gesetzentwurfs. Schumacher hinterfragt den Anspruch des „modernsten Bestattungsrechts“: Moderne scheine mit Zeitgeist verwechselt, so Schumachers Kritik.

Um trauerkulturell auf der Höhe der Zeit zu sein, bedürfte es statt eines Verwaltungsentwurfs einer breiten Diskussion und Teilhabe bei der Erarbeitung der neuen Regeln.

Bistum Trier arbeitet an neuer Handreichung

Im Bistum Trier habe eine Auseinandersetzung mit dem geplanten neuen Bestattungsgesetz bereits vor Wochen begonnen, teilte Pressesprecherin Judith Rupp am 25. Juni auf Anfrage des „Paulinus“ mit. „Gespräche mit Verantwortlichen in der Seelsorge, mit Seelsorgerinnen und -sorgern sowie Ehrenamtlichen, die Begräbnisfeiern leiten, wurden geführt. Das Beratungsergebnis wird im Auftrag von Bischof Dr. Stephan Ackermann in eine Handreichung zum Umgang mit den neuen Begräbnisformen in der Seelsorge einfließen.“

Mit deren Erstellung habe der Bischof die zuständige Fachabteilung im Bischöflichen Generalvikariat beauftragt, sagte die Bistums-Pressesprecherin. Noch vor Inkraftsetzung des künftigen Gesetzes solle diese unterstützende Handreichung für die Seelsorgerinnen und -sorger zur Verfügung stehen.