Wegen Corona: Auch das Bistum Trier erwartet einen Einnahmenrückgang bei den Kirchensteuermitteln und kündigt Kostensenkungen an.
Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg hat Kostensenkungsmaßnahmen für das Bistum Trier angekündigt. Nach einer Sitzung der Leitungskonferenz des Bistums sagte er am 2. Juli in Trier, die Haushaltsplanungen des Bistums für das Jahr 2021 sähen eine Reduzierung der Ausgaben um fünf Prozent vor. Das entspricht etwa 15 Millionen Euro. „Grund für diese Sofortmaßnahme sind die erwarteten Einnahmenrückgänge in zweistelliger Millionenhöhe bei den Kirchensteuermitteln durch die Corona-Pandemie“, erläuterte der Verwaltungschef des Bistums. Zwar ließen sich die Mindereinnahmen nicht exakt bemessen, mit aktualisierten Zahlen rechne er im Herbst 2020 nach der erneuten Steuerschätzung des Bundes. Allein für 2020 aber plane das Bistum derzeit mit zehn Prozent weniger Einnahmen durch die Kirchensteuer.
„Zudem weisen wir bekanntermaßen bereits seit einigen Jahren ein negatives Finanzergebnis aus und arbeiten ohnehin an einem Haushaltssicherungskonzept. Daher halten wir es für notwendig, als eine Art Sofortmaßnahme im kommenden Haushalt die Ausgaben zu reduzieren“, erklärte der Generalvikar. Jeder Bereich sei aufgefordert, die Planungen entsprechend anzupassen. „Mit einer Reduzierung von Sachkosten allein wird es nicht getan sein; wir werden auch Maßnahmen zurückstellen müssen und frei werdende Stellen nicht in jedem Fall wiederbesetzen können“, machte von Plettenberg den Ernst der Lage deutlich. Auch Zuschüsse an Dritte, etwa die Kirchengemeinden, seien von der Kostensenkung betroffen.
Der Generalvikar erinnerte an das sogenannte Raffelhüschen-Gutachten, das im letzten Jahr den Kirchen bis 2035 einen Rückgang der Einnahmen um ein Drittel prognostiziert hatte. Daher werde für einen zweiten, mittelfristigen Schritt eine Aufgabenkritik anstehen. „Wo wollen wir Schwerpunkte setzen, wovon müssen wir uns verabschieden? Was können wir uns noch leisten, was wollen wir noch leisten? Das sind die Fragestellungen, denen wir uns im Bistum zu stellen haben“, sagte der Generalvikar. Dabei müsse auch über eine Reduzierung des Personalbestands nachgedacht werden; jedoch nicht durch Kündigungen, sondern indem die Aufgaben von frei werdenden Stellen anders verteilt oder wegfallen würden.
Der Generalvikar erklärte, die Pläne seien bereits mit dem Kirchensteuerrat besprochen. Im Herbst gebe er bekannt, wie die kurzfristigen Kostensenkungen erreicht werden. Das langfristige Haushaltssicherungskonzept soll bis Anfang 2021 aufgestellt sein.
Am 3. Juli legte das Bistum zudem die erneut überarbeiteten Regeln und Dienstanweisungen zum Schutz gegen Corona vor. Jetzt ist es wieder möglich, auch in kleineren Kirchen Gottesdienst zu feiern. „Dies macht es möglich, dass jetzt wieder in allen Pfarreiengemeinschaften oder fusionierten Pfarreien mindestens eine Sonntagsmesse gefeiert wird“, erläuterte Generalvikar von Plettenberg dazu. Eine Neuerung, die sich durch zum Teil erneuerte Landesverordnung ergebe: „Es ist nun wieder möglich, Kindern aus mehreren Familien die Taufe in einer gemeinsamen Feier zu spenden.“
Auch Erfreuliches hat der Generalvikar in seinem Schreiben an alle Hauptamtlichen im Bistum zu berichten: Es habe zwar einige aus dem Kreis der der Mitarbeiterschaft gegeben, die in Quarantäne mussten, „aber akut erkrankt sind nur ganz wenige aus dem Kreis unserer Hauptamtlichen“. Ein Priester habe zwar mit dem Tod gerungen, „scheint nun aber auf dem Weg der Besserung zu sein“.