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Weitere Auflagen für Gottesdienste

Foto: privat
Stoffmasken sollen nicht mehr ausreichen für die Gottesdienst-Teilnahme.

Weitere Auflagen für Gottesdienste

Von: KNA | 20. Januar 2021
Im Zuge der Verlängerung und punktuellen Verschärfung der aktuellen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt.

Künftig müssen auch am Platz medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Stoffmasken sollen nicht mehr ausreichen, wie aus dem Beschluss von gestern Abend hervorgeht. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden.

Die bisherigen Regeln wie 1,5 Meter Mindestabstand und ein Verbot für Gemeindegesang gelten weiterhin. Der Großteil der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs gestern Abend beschlossenen Schritte muss zunächst noch von den Ländern rechtlich umgesetzt werden. Dabei sind Abweichungen möglich. Das Bistum Trier wird über die Regelungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland hier berichten.



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