In den von der „Corona-Krise“ geprägten Tagen, in denen sämtliche Gottesdienste für die nächsten Wochen abgesagt worden seien, hätten die VG Musikedition zahlreiche Anfragen von Gemeinden hinsichtlich der Sichtbarmachung (Einblendung) von Liedern und Liedtexten im Rahmen eines Livestreams von Gottesdiensten erreicht, heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung.
Foto: Inge Hülpes
Für die Einblendung von Liedern und Liedtexten in der Liveübertragung (Foto: im Dom) gibt es rechtliche Hinweise.
Lizenzverträge für Livestream von Gottesdiensten erweitert
Von: red | 19. März 2020
Koblenz/Saarbrücken/Trier:
Die VG Musikedition hat alle Lizenzverträge mit der Katholischen Kirche ohne Zusatzkosten ergänzt, so dass beim Livestream eines Gottesdienstes die Einblendung von Liedern und Liedtexten unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
In den von der „Corona-Krise“ geprägten Tagen, in denen sämtliche Gottesdienste für die nächsten Wochen abgesagt worden seien, hätten die VG Musikedition zahlreiche Anfragen von Gemeinden hinsichtlich der Sichtbarmachung (Einblendung) von Liedern und Liedtexten im Rahmen eines Livestreams von Gottesdiensten erreicht, heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung.
In den von der „Corona-Krise“ geprägten Tagen, in denen sämtliche Gottesdienste für die nächsten Wochen abgesagt worden seien, hätten die VG Musikedition zahlreiche Anfragen von Gemeinden hinsichtlich der Sichtbarmachung (Einblendung) von Liedern und Liedtexten im Rahmen eines Livestreams von Gottesdiensten erreicht, heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung.
Ohne Zusatzkosten, aber mit Copyright-Angaben
Die VG Musikedition habe nun alle bestehenden Lizenzverträge mit der Katholischen Kirche „unbürokratisch und ohne Zusatzkosten“ insoweit ergänzt, dass ab sofort auch im Rahmen von Livestreams der Gottesdienste die Einblendung von Liedern und Liedtexten möglich sei. Von der Regelung umfasst seien Einblendungen im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (maximal 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten. Die Regelung ist laut der VG Musikedition zunächst befristet bis zum 15. September.
Die VG Musikedition weist zudem darauf hin: „Bitte denken Sie im Sinne der Urheber und Verlage daran, auch bei Einblendungen von Liedern/Liedtexten die Copyright-Angaben zu übernehmen.“
Die VG Musikedition
nimmt nach eigenen Angaben unter Anderem zahlreiche grafische
Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche
sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für
Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche
Herausgeber wahr.
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