Foto: Johannes Weedermann
Menschenleere Straßen: Blick vom Trierer Hauptmarkt aus auf den Dom am 20. März.
Corona-Maßnahmen verschärft – Bistum: keine Heilig-Rock-Tage
29. März 2020
Bund und Länder haben am 22. März die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus verschärft. Im Bistum Trier gibt es auch keine Heilig-Rock-Tage.
Bund und Länder beschließen einheitliche Schutzmaßnahmen
Die Regierungschefs der Länder haben am 22. März gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Hier die Anordnungen im Überblick:
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Heilig-Rock-Tage abgesagt
„Mit großem Bedauern, aber in dem Wissen, dass es in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie unausweichlich ist“, hatte der Trie-rer Bischof Dr. Stephan Ackermann bereits am 17. März die Heilig-Rock-Tage abgesagt. Die 21. Auflage des Bistumsfestes sollte vom 24. April bis zum 3. Mai stattfinden. „Auch damit wollen wir als Bistum unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und einen Beitrag leisten, dass die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt wird“, heißt es in der Mitteilung, die auch alle Beteiligten am Bistumsfest erhalten haben.
„Wir wissen noch nicht, wie die Lage Ende April sein wird“, sagt Wolfgang Meyer, Leiter des Arbeitsbereichs Bistumsveranstaltungen im Bischöflichen Generalvikariat und Bischöflicher Beauftragter für die Heilig-Rock-Tage. Es werde daran gedacht, das Fest des Heiligen Rocks (24. April) in Form einer virtuellen Veranstaltung über das Internet zu feiern.
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Am 17. März erweiterte das Bistum Trier seine Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die Dienstanweisung, die die territoriale und kategoriale Seelsorge im Bistum betrifft, gelte „ab sofort und ohne Ausnahme“, hieß es in dem Schreiben von Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg an alle Pfarreien, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen im Bistum Trier. Damit konkretisierten die Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat die Handhabungen, die bereits am 13. März eingeleitet wurden (vgl. „Paulinus“ vom 22. März, Seite 1).
Zunächst bis mindestens 30. April entfallen somit alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte, sowohl in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Dies betrifft auch die kommenden Kar- und Ostertage sowie alle Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Sterbeämter). Beisetzungen auf dem Friedhof dürfen nur „im allerengsten Familienkreis stattfinden“. Firmungen und Erstkommunionen sind vorerst bis Ende Mai abgesagt. Pfarrbüchereien, Pfarrheime und weitere kirchliche Orte der Begegnung bleiben geschossen – die Kirchen als Ort für das persönliche Gebet bleiben jedoch weiterhin geöffnet.
Bischöfliches Generalvikariat passt Arbeitsweise an
Das Bischöfliche Generalvikariat (BGV), die Verwaltung des Bistums Trier, hat angesichts der Coronakrise seine Arbeitsweise umgestellt. Soweit es möglich ist, arbeiten die Mitarbeitenden von zuhause aus. Dies sei Dank des großen Engagements innerhalb der Verwaltung möglich geworden, sagte Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg am 20. März in Trier.
In Abteilungen, in denen die Präsenz zwingend notwendig sei, werde abwechselnd gearbeitet. „Diese Maßnahmen dienen dazu, unsere Mitarbeitenden zu schützen, und reduzieren die Anzahl der Menschen, die sich täglich auf den Weg zur Arbeit machen müssen. So tragen wir hoffentlich auch dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“ Die Vorgabe gilt auch für die angeschlossenen Dienststellen und Einrichtungen.
Alle Abteilungen, Arbeitsbereiche und Stabsstellen des BGV seien auch weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar. Für den Publikumsverkehr wurde das Bischöfliche Generalvikariat geschlossen.
Der Generalvikar wies darauf hin, dass viele Arbeiten und Dienstleistungen heute zwar dank moderner Kommunikationstechnik möglich seien; die Abläufe dazu seien aber nicht in allen Bereichen erprobt und eingeübt. „Ich bitte daher um Geduld und Nachsicht, wenn wir ein wenig Zeit brauchen, uns auf diese für uns neue Arbeitsweise einzustellen.“
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Info
Ständig aktualisierte Informationen zu den Maßnahmen des Bistums Trier zum Umgang mit dem Coronavirus/COVID-19 auf www.bistum-trier.de/home/corona-virus-informationen.
Digitale Angebote zur Glaubensausübung gibt es auf www.bistum-trier.de/glaube-spiritualitaet/gottesdienst/medial-mitfeiern.
Der „Paulinus“ bietet jede Woche ein Modell für einen Gottesdienst, den Menschen feiern können, die als Personengruppe zusammenleben (5. Fastensonntag). Zudem gibt es ein Angebot für eine Gebetszeit alleine.
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