Zum Start der Informationsveranstaltungen zu den 35 „Pfarreien der Zukunft“ sind weitere Vorentscheidungen bekannt gegeben worden. Beim Austausch in Trieram 11. Februar mit 200 Personen gibt es viele Fragen, wie und warum deren Errichtung in zwei Phasen geschieht.
Bischof Dr. Stephan Ackermann wirbt für die Einführung der 35 Pfarreien der Zukunft (PdZ) in zwei Phasen – zunächst am 1. Januar 2020 und dann bis spätestens zum 1. Januar 2022. Er habe so entschieden, um konkrete Erfahrungen zu sammeln, um dann nachjustieren zu können und um jetzt eine Dynamik zu erzeugen, die das ganze Bistum erfasse. „Es wird auch rumpeln“, ist sich der Bischof bewusst.
Zum Beschluss, in zwei Phasen mit den PdZ zu starten, gibt es mehrere kritische Fragen. Er stehe in der Verantwortung, möglichst viele Menschen auf dem Weg mitzunehmen, sagt Ackermann. Zudem gebe es an bestimmten Stellen in der Bistumsverwaltung Kapazitätsgrenzen, die man nicht einfach durch zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beheben könne.
Ein anderer Einwurf, der viel Applaus bekommt, ist: „Wir fühlen uns übergangen. Was bedeutet das synodale Prinzip, wenn wir in den Dekanaten nicht eingebunden sind in diese neueste Entscheidungsfindung?“ Zunächst einmal bedeute synodal nicht demokratisch, antwortet der Bischof. Die Frage, ob die in der Woche zuvor getroffenen Entscheidungen der Synodalität entspreche, nehme er ernst. „Irgendwann müssen wir aber zu Potte kommen. Ich sage damit nicht, dass das Vorgehen richtig war. Wir müssen da lernen“, erklärt Ackermann.
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg stellt die strukturellen Rahmenbedingungen für die Pfarreien der Zukunft hinsichtlich Gremien, Vermögensübergang und Übergangsregelungen vor. Das Anhörungsverfahren werde ernst genommen, „endgültige Entscheidungen werden erst nach Kenntnisnahme und Bewertung der in der kirchenrechtlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen getroffen“, sagt von Plettenberg. „Es wird in unserem Bistum keine Zeit ohne Gremien geben!“ Natürlich brauche es etwas Vorlauf und erste Strukturen, bis eine Synodalversammlung tagen könne. Das Leitungsteam als rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde werde vom Bischof ernannt. Für die Pfarreien, die zum 1. Januar 2020 starten, würden die Teams im Herbst dieses Jahres feststehen.
Bischof Ackermann äußert sich zu seinen Erwartungen an die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er bekomme immer noch Hinweise, vor Ort höre man nichts über die PdZ. „Das will ich nicht mehr hinnehmen.“ Er erwarte, dass Hauptamtliche den Gläubigen die vorliegenden Informationen dazu zur Verfügung stellten: „Es gibt auch eine Holschuld.“ Unsicherheiten von Gläubigen gelte es ernst zu nehmen. „Hauptamtliche dürfen diese Befürchtungen aber nicht mit ihren eigenen Ängsten überlagern“, betont der Bischof.
Ackermann ermutigt die Hauptamtlichen, jetzt vor Ort ein Stück Bestandsaufnahme von Orten der Kirche zu machen – auch mit Hilfe der „Erkunder“. Zudem solle mit den Ehrenamtlichen aus den Räten besprochen werden, wo und wie sie sich in Zukunft engagieren wollten. Wer für die Sternsinger und die Fronleichnamsprozession ehrenamtlich tätig sei, könne das natürlich auch weiterhin sein. „Das sollten hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon jetzt angehen. Das erwarte ich“, sagt der Bischof ...
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