Das Bistum Trier hat ein mit dem Vatikan abgestimmtes Konzept angekündigt, wonach es sich zukünftig in maximal 172 Pfarreien und 35 Pastoralen Räumen neu aufstellen will.
Foto: Zeljko Jakobovac
Die Pressekonferenz mit Generalvikar, Bischof und Direktorin (hinten von links) wurde live auf der Facebookseite des Bistums übertragen.
Mehr Zeit und flexible Wege
Von: Zeljko Jakobovac | 29. November 2020
Das Rahmenkonzept zu den Fusionsprozessen der 887 Pfarreien und zur Errichtung von 35 Pastoralen Räumen werde Orientierung geben, was verbindlich sei und was vor Ort auf den beiden Ebenen flexibel gestaltet werden könne, sagte Bischof Dr. Stephan Ackermann am 20. November in Trier bei einer Pressekonferenz. Auf diesem Weg werde es mehr Dezentralität und Ungleichzeitigkeit geben. Die Leitlinien der Bistumssynode würden aber weiterhin gelten. Er habe unterschätzt, wie sehr die traditionellen Strukturen der Pfarrei „mit Emotionen, Gefühlen und Erinnerungen verbunden sind“, sagte Bischof Ackermann. Strukturen prägten nämlich auch die Identität und die Geschichte einer Pfarrei und gäben Sicherheit.
Mit Rom abgestimmt sind nach Angaben des Bistums drei Schritte. Erstens wird das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013–2016“ vom 15. Oktober 2019 zurückgezogen – die römische Kleruskongregation hatte dessen Vollzug vor rund einem Jahr ausgesetzt. Zweitens erhalten die Pfarrer und pfarrlichen Gremien den Auftrag, innerhalb von maximal vier Jahren (Amtsperiode pfarrlicher Gremien) auf „Fusionen hinzuarbeiten“. Das soll möglichst auf der Ebene der derzeit 172 Pfarreiengemeinschaften geschehen. In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe bestehen. „Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an“, erklärte der Bischof.
Mit Rom abgestimmt sind nach Angaben des Bistums drei Schritte. Erstens wird das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013–2016“ vom 15. Oktober 2019 zurückgezogen – die römische Kleruskongregation hatte dessen Vollzug vor rund einem Jahr ausgesetzt. Zweitens erhalten die Pfarrer und pfarrlichen Gremien den Auftrag, innerhalb von maximal vier Jahren (Amtsperiode pfarrlicher Gremien) auf „Fusionen hinzuarbeiten“. Das soll möglichst auf der Ebene der derzeit 172 Pfarreiengemeinschaften geschehen. In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe bestehen. „Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an“, erklärte der Bischof.
Bischof setzt Leitung der Pastoralen Räume ein
Drittens werden für eine Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien 35 Pastorale Räume errichtet, die Schritt für Schritt die derzeitigen 32 Dekanate ersetzen. Die Pastoralen Räume sind vom Zuschnitt deckungsgleich mit den einst vorgesehenen „Pfarreien der Zukunft“. „Die pastoralen Räume erhalten eine vom Bischof eingesetzte und beauftragte Leitung, um die pastoralen Entscheidungen der Diözesansynode sowie die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen“, sagte Ackermann.
Um die Koordination der Aufgaben zu erleichtern und so die Seelsorge im Sinne der Synode zu stärken, werde das pastorale Personal – außer die Pfarrer – künftig auf der Ebene der Pastoralen Räume angesiedelt, sagte Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich Pastoral und Gesellschaft im Bischöflichen Generalvikariat. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen aber einen konkreten Einsatzort oder eine Einsatzstelle haben – zum Beispiel in einer Pfarrei, einer Einrichtung oder einem anderen „Ort von Kirche“. Vorgesehen sind für jede Pfarrei weiterhin ein Vermögensgremium und für die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft ein pastorales Gremium. Vor Ort kann entschieden werden, welche Variante der pastoralen Gremien am besten ist – die Wahl ist Ende 2021 vorgesehen.
Um die Koordination der Aufgaben zu erleichtern und so die Seelsorge im Sinne der Synode zu stärken, werde das pastorale Personal – außer die Pfarrer – künftig auf der Ebene der Pastoralen Räume angesiedelt, sagte Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich Pastoral und Gesellschaft im Bischöflichen Generalvikariat. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen aber einen konkreten Einsatzort oder eine Einsatzstelle haben – zum Beispiel in einer Pfarrei, einer Einrichtung oder einem anderen „Ort von Kirche“. Vorgesehen sind für jede Pfarrei weiterhin ein Vermögensgremium und für die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft ein pastorales Gremium. Vor Ort kann entschieden werden, welche Variante der pastoralen Gremien am besten ist – die Wahl ist Ende 2021 vorgesehen.
2021 als Jahr der Vorbereitung
Um die Pastoralen Räume errichten zu können und die unterschiedlichen Ausgangssituationen zu erheben, brauche es das kommende Jahr als „Vorbereitungszeit“, sagte Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg. Bis Mitte 2021 soll durch Gespräche mit Gläubigen in den heutigen Pfarreien und Dekanaten geklärt werden, welche Pfarreien zeitnah oder später bereit sind zu Fusionen – und welche Pastoralen Räume wann errichtet werden.
Ab 2022 können Pfarreien fusionieren – Orientierungsgröße sind die derzeitigen 172 Pfarreiengemeinschaften. „In einem Zeitraum von vier Jahren erwarten wir die notwendigen Prozesse und Entscheidungen vor Ort“, sagte der Generalvikar. Er geht davon aus, dass es etwa 150 bis 170 Pfarreien geben wird.
Ab 2022 können Pfarreien fusionieren – Orientierungsgröße sind die derzeitigen 172 Pfarreiengemeinschaften. „In einem Zeitraum von vier Jahren erwarten wir die notwendigen Prozesse und Entscheidungen vor Ort“, sagte der Generalvikar. Er geht davon aus, dass es etwa 150 bis 170 Pfarreien geben wird.
Pressekonferenz als Video
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