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Mehr Klarheit gewinnen

Foto: Bistum Trier
Will den Prozess breiter aufstellen: Bischof Ackermann.

Mehr Klarheit gewinnen

10. März 2021
Die Historikerin Alexandra von Teuffenbach hat vor dem Hintergrund des Seligsprechungsprozesses von Pater Josef Kentenich schwere Vorwürfe gegen den Schönstatt-Gründer erhoben. Bruno Sonnen hat beim Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann nachgefragt.

Vergangene Woche haben Sie angekündigt, statt einer zweiten Historikerkommission, wie sie die Instruktion „Sanctorum Mater“ kennt, eine Gruppe von Expertinnen und Experten verschiedener Professionen mit dem Seligsprechungsprozess zu befassen. Warum diese veränderte Vorgehensweise?
Mit den von Alexandra von Teuffenbach im Buch vorgelegten Dokumenten und Vorwürfen sind mögliche neue Aspekte ansichtig geworden. Ich habe, nach Gesprächen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete – neben Historikern sind Psychologen und Pädagogen dabei gewesen – gemerkt, dass wir den Prozess jetzt breiter aufstellen müssen.

Dabei bewegen mich zwei Gründe: Das eine ist der Respekt vor möglichen Betroffenen. Wenn Vorwürfe von sexuellem oder geistlichem Missbrauch im Raum stehen, müssen wir diese ernstnehmen und untersuchen. Der zweite Grund ist der Respekt vor der Schönstatt-Bewegung. Wir haben hier eine weltumspannende, große Bewegung mit ausgesprochen großer Strahlkraft im Dienst des Evangeliums. Ich meine, dass ich ihr schuldig bin, die nun erhobenen Vorwürfe hinreichend prüfen zu lassen. Und die Schönstatt-Familie selbst will das auch.
Wieso denken Sie, dass die neue Vorgehensweise dabei hilft?
Wir sind etwas freier in der Arbeitsweise. Ich kann zusammen mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedene Arbeitsaufträge definieren, die sich etwa auf historische, psychologische oder pädagogische Aspekte beziehen. Wir können Zwischenergebnisse vergleichen und diskutieren, und vor allem können wir offen damit umgehen. Eine Historikerkommission gemäß der Instruktion Sanctorum Mater würde uns zur Geheimhaltung verpflichten. Und das halte ich für nicht angemessen.

Ein zweites: Ich möchte einen weiteren, eigentlich abgeschlossenen Teil des Verfahrens erneut anschauen. Es gibt den Vorwurf eines amerikanischen Bürgers gegenüber Pater Josef Kentenich, dieser habe ihn in den Jahren 1958-1962 sexuell missbraucht. Die Anschuldigungen sind 1994 gegenüber der Erzdiözese Milwaukee vorgebracht und dort auch geprüft worden, gerade auch im Wissen um das laufende Seligsprechungsverfahren. Die Untersuchung der Vorwürfe durch die Erzdiözese Milwaukee mündete in einen Bericht, den das dortige kirchliche Gericht verfasst hat. In diesem Bericht wird die Überzeugung vertreten, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anlass bestand, die Sache weiter zu verfolgen. Im Rahmen der diözesanen Phase wurden uns alle Unterlagen zugesandt. Sie sind mit dem Ergebnis bewertet worden, dass die Untersuchung der Erzdiözese Milwaukee stimmig ist und als abschließend betrachtet werden kann. Die Vorwürfe und deren Untersuchung sind Teil der Unterlagen des Seligsprechungsprozesses.

Seit damals sind nun mehr als 25 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben wir – weltweit – viele Erfahrungen gesammelt, was die Aufklärung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs anbetrifft. Ich möchte daher auch im Hinblick auf den in den USA bereits untersuchten Vorwurf noch einmal prüfen lassen, ob die damalige Untersuchung auch nach heutigen Kriterien als ausreichend betrachtet werden kann, oder ob Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, die für eine abschließende Bewertung unbedingt noch miteinbezogen werden müssen. In diesem Falle müsste die damalige Untersuchung ergänzt und gegebenenfalls deren Ergebnis korrigiert werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Wir klären jetzt die verschiedenen Arbeitsaufträge: sowohl mit den bereits erwähnten Expertinnen und Experten im Hinblick auf die Fragen, die das Buch von Frau von Teuffenbach aufgeworfen hat, als auch mit Blick auf den Vorwurf aus den USA. Bezüglich der Prüfung des zuletzt genannten Vorwurfs werde ich Kontakt nach Amerika aufnehmen. Das sind die nächsten Schritte, um mehr Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Seligsprechungsprozess überhaupt weitergeführt werden kann.

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