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Das Verbot von Kinderarbeit ist eines der Ziele, für das das Kampagnenposter (Ausschnitt) des Lieferkettengesetzes wirbt.
Sorgfaltspflicht erweitert
Von: Christoph Scholz | 21. Februar 2021
Deutschen Großunternehmen drohen künftig Bußgeldern, wenn sie wissentlich Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern in Kauf nehmen. Entwicklungsorganisationen begrüßen den Kompromiss als ersten Schritt.
Kurz vor der Zielgeraden ihrer Regierungszeit hat sich die Bundesregierung am 12. Februar doch noch auf einen Gesetzentwurf zum sogenannten Lieferkettengesetz geeinigt. Die Regelung verpflichtet deutsche Unternehmen, auch bei Zulieferern im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten; also bei der Teepflückerin in Indien, dem Bergarbeiter in Peru oder der Näherin in Bangladesch. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben in Würde, nicht nur in Deutschland“, betonte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) in Berlin.
Bei Verstößen Bußgelder verhängen
Der Entwurf sieht ein abgestuftes Verfahren vor: In besonderer Weise gilt die Sorgfaltspflicht für den eigenen Geschäftsbereich, dann für den unmittelbaren Zulieferer. Bei mittelbaren Zulieferern müssen Unternehmen tätig werden, wenn sie Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen erhalten oder es konkrete Anlässe gibt. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle erhält laut Heil „ein robustes Mandat“, um bei Verstößen Zwangs- und Bußgelder zu verhängen. Die Höhe steht noch nicht fest. Heil sprach von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Bei schweren Verstößen können Unternehmen zudem für drei Jahre von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) konnte sich offensichtlich bei der Frage nach dem Termin und den betroffenen Unternehmen durchsetzen: Ab 2023 sind es Unternehmen mit mehr als 3000 Arbeitnehmern, ein Jahr später Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern. Danach ist eine Evaluierung geplant. Damit sind die Mittelständler nicht betroffen, also Betriebe mit über 500 Beschäftigten, die im Aktionsplan noch einbezogen waren. Das verzögerte Inkrafttreten begründete Altmaier damit, dass zunächst die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen seien.
Wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit
Entwicklungsorganisationen und kirchliche Hilfswerke begrüßten den Durchbruch. Die Vorsitzenden der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung, Martin Dutzmann und Prälat Karl Jüsten, erklärten, die Regelung könne „ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit“ sein. Dafür müssten die Sorgfaltspflichten auch Umwelt- und Klimaschutz umfassen, kleinere Unternehmen einbeziehen und alle Zulieferer in den Blick nehmen.
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