Foto: Elvira Bell
Stühle statt Bänke bieten im Andernacher "Mariendom" angesichts der Abstandsregeln eine flexiblere und bessere Nutzung des Gotteshauses.
Diözese plant weiterhin mit Weihnachtsgottesdiensten
Von: KNA | 16. Dezember 2020
Das Bistum Trier rechnet damit, dass Weihnachtsgottesdienste in Kirchen und im Freien nach aktuellem Stand möglich sein werden. Dabei müssten die geltenden, strengen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht eingehalten werden, teilte das Bistum heute mit.
Grundsätzlich gelte, dass „die Gottesdienste, die angekündigt, geplant und, sofern sie außerhalb der Kirchen stattfinden, mit den örtlichen Behörden abgesprochen sind, auch stattfinden können und sollen“, betonte Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg in einem Schreiben an die Kirchenmitarbeiter. Es dürfe aber weder in noch vor Kirchen zu Ansammlungen von Menschen kommen. Eine Absage von öffentlichen Gottesdiensten nannte der Verwaltungschef des Bistums „nicht die richtige Reaktion“.
Klar sei allerdings auch, dass es kurzfristig vor Ort zu Ausnahmesituationen kommen könne, so von Plettenberg weiter. Wenn etwa die Inzidenzrate stark ansteige, Ausgangssperren verhängt würden oder Priester erkrankten und keinen Gottesdienst mehr leiten könnten, müssten kurzfristig flexible Lösungen gesucht werden.
Ähnliche Regeln in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Zum Bistum Trier gehören Regionen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Rheinland-Pfalz gilt nach der Corona-Verordnung vom 14. Dezember, dass Gottesdienstbesucher mindestens 1,5 Meter Abstand halten und in geschlossenen Räumen Maske tragen müssen – auch am Platz. Gemeinde- oder Chorgesang ist nicht erlaubt, wohl aber Sologesang oder Instrumentalmusik. Zudem müssen sich Besucher zum Gottesdienst anmelden, wenn eine Auslastung der Teilnehmerzahl erwartet wird. Kontaktdaten müssen für vier Wochen aufbewahrt werden, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Diese Regeln gelten weitgehend auch im Saarland. Abweichend zu Rheinland-Pfalz sind Religionsgemeinschaften laut Corona-Verordnung vom 15. Dezember im Saarland aber nicht dazu verpflichtet, die Kontaktdaten von Gottesdienstbesuchern aufzunehmen.
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Info
Die nächste Aktualisierung der Dienstanweisungen und des Schutzkonzeptes für die Gottesdienste des Bistums Trier sollen am 17. Dezember ab etwa 12:30 Uhr hier veröffentlicht werden.
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