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Auch Unsympathen haben Rechte

Jan Böhmermann (Foto: Imago)

Auch Unsympathen haben Rechte

Von: Tobias Wilhelm | 11. April 2016
Man muss es ihm lassen: ZDF-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann hat es geschafft, zum zweiten Mal in 13 Monaten eine kleine Staatsaffäre loszutreten. Im März 2015 hatte er zwar wahrheitswidrig, aber so überzeugend behauptet, dem damaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis per Video-Manipulation einen ausgestreckten Mittelfinger verpasst zu haben, dass dieser selbst daran geglaubt hat – die Folge: eine weitere Belastung des ohnehin angespannten deutsch-griechischen Verhältnisses. Nun hat der 35-Jährige per „Schmähgedicht“, das er schon vorab als juristisch unerlaubt deklarierte, den türkischen Präsidenten Recep Erdogan bewusst aufs Übelste beleidigt – unter anderem als nach Knoblauch stinkendem Tier- und Kinderschänder.

Satire darf eben nicht alles

Böhmermann hat ein Talent für das Spiel mit Meta-Ebenen, doch kann er nicht ernsthaft erwartet haben, dass man ihm abnimmt, mit derart persönlichen Verunglimpfungen bloß rein theoretisch die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit ausloten zu wollen. Denn auch unter Laborbedingungen darf Satire - Tucholskys Bonmot zum Trotz - eben keineswegs alles. Ihre Grenzen liegen laut Grundgesetz unter anderem dort, wo das „Recht der persönlichen Ehre“ verletzt wird. Und das haben alle Menschen – auch politisch fragwürdige Kaliber wie Erdogan. Während normale Beleidigungen in aller Regel bestenfalls mit niedrigen Geldstrafen sanktioniert werden, sieht das Strafgesetz für die Verunglimpfung ausländischer Staatsoberhäupter unter Umständen empfindliche Sanktionen vor. Und anders als der Vatikan, der sich auch bei massiven Schmähungen des Papstes traditionell vornehm zurückhält, verlangt die Türkei trotz diplomatischen Beschwichtigungsversuchen nun doch tatsächlich, dass dem deutschen Gesetz genüge getan wird.

Rechtsweg nicht blockieren

Das Problem: Die Bundesregierung muss ein derartiges Strafverfahren formal absegnen – und sieht sich aktuell mit unzähligen Appellen konfrontiert, den Rechtsweg doch bitte par ordre du mufti zu unterbinden. Beliebtes Argument: Erdogan verstoße ja selbst gegen die Menschenrechte sowie die Meinungsfreiheit und solle sich daher mal nicht so haben. Allein: Im Gegensatz zur Türkei, wo Erdogan nach Gutdünken Journalisten und politische Gegner kujoniert, kann sich hierzulande grundsätzlich jeder auf die Einhaltung geltender Gesetze berufen – sogar ein unbeliebter ausländischer Autokrat. Das ist keineswegs ungerecht, sondern Ausweis einer funktionierenden rechtsstaatlichen Demokratie. Merkel und Co. wären daher gut beraten, den Klageweg nicht mit einem politischen Veto zu blockieren, sondern eine juristische Klärung zu ermöglichen. Die Freiheit eines Staatswesens zeigt sich in einer funktionierenden Gewaltenteilung und nicht darin, dass man auch noch die übelsten Griffe unter die Gürtellinie unwidersprochen durchgehen lässt.


Mehr Respekt, weniger Verunglimpfung

Sollte Böhmermann wirklich belangt werden (mehr als eine Geldstrafe scheint dank der bewussten Überzeichnung schwerlich vorstellbar), wäre das nicht zuletzt ein Signal dahingehend, dass man sich selbst in Zeiten des Internets nicht jede ehrverletzende Verunglimpfung gefallen lassen muss – auch in Richtung der Kirchen und (christlichen) Gläubigen, deren Gutmütigkeit und falsch verstandene Toleranz in unschöner Regelmäßigkeit ausgenutzt wird. Etwas mehr Respekt im persönlichen, medialen und auch virtuellen Umgang miteinander würde allen gut zu Gesicht stehen – nicht nur Journalisten und Online-Foristen.




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