Foto: Judith Rupp
Sowohl in Gruppenarbeit als auch im Plenum wurde bei dem halbjährlichen Treffen über die Umsetzung der Bistumssynode beraten.
Aufgaben und Feinschliffe
Von: Judith Rupp | 17. Juni 2018
Der Stand der Synodenumsetzung ist das wichtigste Thema einer Konferenz von Bistumsleitung und Dechanten am 6. und 7. Juni im Exerzitienhaus des Bistums in St. Thomas gewesen.
Zu Beginn der Tagung betonte Bischof Dr. Stephan Ackermann, die „große Kunst der Synodenumsetzung“ sei, den Grundansatz, den das Abschlussdokument vorgebe, und die konkrete Ausgestaltung zusammenzubringen.
Er ermutigte dazu, „Unfertiges und Vorläufiges“ auszuhalten und mit der derzeitigen Dynamik gut umzugehen: „Wir alle sind in einem Lernprozess.“ Er verstehe den Wunsch nach konkreten Informationen. Gleichzeitig warb er um Verständnis, dass dies in der aktuellen Phase der Arbeit der Teilprozessgruppen schwierig sei.
Was heute vorgestellt werde, sei eine Woche später durch Rückmeldungen, Schnittstellengespräche und Abstimmungen schon wieder überholt. Dies mache die Kommunikation derzeit schwierig, bedeute aber keineswegs mangelnde Transparenz.
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg stellte den weiteren Zeitplan der Umsetzung vor. Die Teilprozessgruppen, die sich mit der Ausgestaltung der Pfarreien der Zukunft beschäftigen, seien auf der Zielgeraden. Übereinstimmungen, aber auch „Knackpunkte“ in den Schnittstellen seien identifiziert; die Leitungskonferenz des Bistums habe den Teilprozessgruppen letzte Aufgaben und „Feinschliffe“ aufgetragen, die über den Sommer zu bearbeiten sind.
Er ermutigte dazu, „Unfertiges und Vorläufiges“ auszuhalten und mit der derzeitigen Dynamik gut umzugehen: „Wir alle sind in einem Lernprozess.“ Er verstehe den Wunsch nach konkreten Informationen. Gleichzeitig warb er um Verständnis, dass dies in der aktuellen Phase der Arbeit der Teilprozessgruppen schwierig sei.
Was heute vorgestellt werde, sei eine Woche später durch Rückmeldungen, Schnittstellengespräche und Abstimmungen schon wieder überholt. Dies mache die Kommunikation derzeit schwierig, bedeute aber keineswegs mangelnde Transparenz.
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg stellte den weiteren Zeitplan der Umsetzung vor. Die Teilprozessgruppen, die sich mit der Ausgestaltung der Pfarreien der Zukunft beschäftigen, seien auf der Zielgeraden. Übereinstimmungen, aber auch „Knackpunkte“ in den Schnittstellen seien identifiziert; die Leitungskonferenz des Bistums habe den Teilprozessgruppen letzte Aufgaben und „Feinschliffe“ aufgetragen, die über den Sommer zu bearbeiten sind.
Diözesane Räte beraten am 29. September
Für Ende September ist eine gemeinsame Konferenz aller Teilprozessgruppen unter Einbeziehung der Leitungskonferenz geplant. Am 29. September werden sich die diözesanen Räte mit den Vorschlägen der Teilprozessgruppen befassen und ihre Voten abgeben. Über die Annahme der Pläne entscheidet die Bistumsleitung am 19. Oktober.
In der Frage der Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden der Zukunft kündigte von Plettenberg Konkretisierungen an. Nach den Sommerferien werde das Bistum die Pläne vorlegen und zu zwei Resonanzveranstaltungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz einladen. „Damit sind dann die Grundlagen gegeben, auf denen wir die formale Anhörung vorbereiten, die ab Anfang 2019 startet“, erklärte der Generalvikar. Im Laufe der Anhörung werde es erneut Veranstaltungen im ganzen Bistum geben; die Planungen dazu beginnen im Sommer.
Ab Herbst 2018 starte die Vorbereitung der sogenannten Implementierung der Pfarreien der Zukunft: Auf der Basis der Arbeit der Teilprozessgruppen ist die Startsituation für die Pfarreien herzustellen. Im Herbst 2019 sollen die Leitungsteams benannt werden. Damit kann die konkrete Entwicklung der Pfarreien der Zukunft beginnen.
Vertreter der zu den Pfarreien der Zukunft arbeitenden Teilprozessgruppen – Rahmenleitbild, Aufbauorganisation und Leitungsteam, Verwaltungsprozesse, Synodale Gremien sowie Diakonische Kirchenentwicklung – gaben Einblicke in die Arbeitsstände (siehe Beiträge zu den Resonanzveranstaltungen auf www.heraus-gerufen.de).
In der Diskussion ging es unter anderem darum, wie es auch künftig gelingen werde, die lokalen Bezüge von Kirche zu erhalten und zu gestalten. Die Verschränkung des kategorialen (themenbezogenen) Ansatzes mit dem territorialen (ortsbezogenen) Ansatz wurde als wesentliches Thema der weiteren Ausgestaltung benannt.
In der Frage der Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden der Zukunft kündigte von Plettenberg Konkretisierungen an. Nach den Sommerferien werde das Bistum die Pläne vorlegen und zu zwei Resonanzveranstaltungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz einladen. „Damit sind dann die Grundlagen gegeben, auf denen wir die formale Anhörung vorbereiten, die ab Anfang 2019 startet“, erklärte der Generalvikar. Im Laufe der Anhörung werde es erneut Veranstaltungen im ganzen Bistum geben; die Planungen dazu beginnen im Sommer.
Ab Herbst 2018 starte die Vorbereitung der sogenannten Implementierung der Pfarreien der Zukunft: Auf der Basis der Arbeit der Teilprozessgruppen ist die Startsituation für die Pfarreien herzustellen. Im Herbst 2019 sollen die Leitungsteams benannt werden. Damit kann die konkrete Entwicklung der Pfarreien der Zukunft beginnen.
Vertreter der zu den Pfarreien der Zukunft arbeitenden Teilprozessgruppen – Rahmenleitbild, Aufbauorganisation und Leitungsteam, Verwaltungsprozesse, Synodale Gremien sowie Diakonische Kirchenentwicklung – gaben Einblicke in die Arbeitsstände (siehe Beiträge zu den Resonanzveranstaltungen auf www.heraus-gerufen.de).
In der Diskussion ging es unter anderem darum, wie es auch künftig gelingen werde, die lokalen Bezüge von Kirche zu erhalten und zu gestalten. Die Verschränkung des kategorialen (themenbezogenen) Ansatzes mit dem territorialen (ortsbezogenen) Ansatz wurde als wesentliches Thema der weiteren Ausgestaltung benannt.
An Zeitressourcen Ehrenamtlicher gedacht?
Auch die Überlegungen zu den synodalen Gremien wurde intensiv diskutiert: Welche Zuständigkeiten und Funktionen soll ein Gremium haben, das sich mit den Verwaltungsfragen befasst? Sind die Zeitressourcen der Ehrenamtlichen bei den Überlegungen mitbedacht? Wie können Orte von Kirche Mandatsträger oder Delegierte in ein synodales Gremium entsenden? Auch zum Rahmenleitbild, der Aufbauorganisation und den Verwaltungsstrukturen gaben die Dechanten Einschätzungen und Hinweise.
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